Erwerb von Immobilien in Zypern

Die geografische Lage Zyperns zwischen Europa, Asien, dem Nahen Osten und Afrika sowie die etablierten Infrastrukturen für Recht, Bank und Buchhaltung veranlassen einheimische und ausländische Geschäftsleute, in Immobilien zu investieren. Ein wesentlicher Vorteil des zypriotischen Rechtssystems ist der Eigentumsschutz ohne Diskriminierung. Gemäß dem zyprischen Gesetz können zypriotische Bürger und Ausländer alle Rechte an ihrem Eigentum erwerben, ohne dass der Staat oder Einzelpersonen eingreifen. Außerdem ist Zypern seit 2004 ein EU-Mitgliedstaat und hat den Euro 2008 eingeführt. Dadurch wurde der Erwerb von Immobilien in Zypern einfacher.

Zyprer und EU-Bürger:

Gemäß dem Zyperngesetz können Zyprioten und EU-Bürger Zypern jegliches Eigentum ohne Einschränkungen erwerben.

Nicht-EU-Bürger:

Für Nicht-EU-Bürger gibt es Beschränkungen hinsichtlich der Art und Größe der Immobilien, die sie kaufen dürfen. Nicht-EU-Bürger können ein Haus / eine Wohnung / ein Baugrundstück / Grundstück mit einer Fläche von bis zu 4.014 m2 erwerben. Es sollte betont werden, dass auch Bürger aus Nicht-EU-Ländern ein Geschäft unter der Bedingung kaufen können, dass das Geschäft nur für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Darüber hinaus sollte hervorgehoben werden, dass zyprische Unternehmen, deren Anteilseigner Nicht-EU-Bürger sind, Geschäftsstellen und einen Wohnsitz für ihre ausländischen Arbeitnehmer erhalten können, da sie ein volles Büro haben.

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über den Erwerb von Immobilien (Ausländer) (Cap.109) müssen Nicht-EU-Bürger, die in Zypern Immobilien kaufen möchten, einen Antrag beim Distriktbüro des Distrikts, in dem sich die Immobilie befindet, einreichen.

Der Antragsteller sollte zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen / Angaben einreichen:

• Formular Comm 145 ausgefüllt und unterschrieben

• Zahlung und Kaufabwicklung

• finanzielle Leistungsfähigkeit (d. H. Kontoauszug)

• Angaben zur Immobilie und zum aktuellen Eigentümer

• die Zahlungsbedingungen und die Art des Erwerbs

• Eine Kopie des Reisepasses des Antragstellers und des Ehepartners. Falls der Ehepartner nicht den gleichen Namen wie der Antragsteller hat, muss eine Heiratsurkunde vorgelegt werden

• Kopien der staatlichen Umfragepläne

Das Genehmigungsschreiben des Bezirksamtes kann bis zu sechs Monate dauern. Der Antragsteller kann jedoch in der Zwischenzeit das erworbene unbewegliche Vermögen verfahren.

Eigentumsübertragung:

Die Übertragung des Eigentums an Immobilien erfolgt im Department of Lands and Surveys. Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

• Antragsformular N207;

• die Eintragungsurkunde des Grundstücks;

• Kopie der Genehmigung des Bezirksamtes;

• Beweise, dass alle Grundsteuern bezahlt wurden;

Gebühren und Entgelte:

Wenn ein Käufer die Immobilie unter seinem Namen beim District Land Office anmeldet, muss er die entsprechende Überweisungsgebühr entrichten, die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung auf Basis des Marktwerts der Immobilie berechnet wird. Weitere Informationen finden Sie in Tabelle 1.

Wert der Immobilie in Euro / Transfergebühr (%)

Weniger als 85.430,10 € / 3

€ 85.430,10- € 170.860,14 / 5

Mehr als 170.860,14 € / 8

Tabelle 1

Immobiliensteuer:

Gemäß Abschnitt 3 des Gesetzes 24/1980 ist der Eigentümer einer Immobilie verpflichtet, eine jährliche Grundsteuer zu zahlen, wie nachstehend dargestellt.

Wert (€) / jährliche Steuer (%)

Weniger als 40.000 / 0,6

40.001-120.000 / 0.8

120.001-170.000 / 0.9

170.001-300.000 / 1.1

300.001-500.000 / 1.3

500.001-800.000 / 1.5

800.001-3.000.000 / 1.7

Mehr als 3.000.000 / 1,9

Stempelsteuer:

In der Regel ist der Käufer verpflichtet, eine Stempelsteuer in Höhe von 0,15% des Wertes der Immobilie in Höhe von 170.860,14 € und 0,20% für mehr als 170.860,14 € zu zahlen. Der Vertrag sollte innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung abgestempelt werden. Es ist zu beachten, dass Sie, wenn Sie die Stempelsteuer nicht rechtzeitig entrichten, die Stempelsteuer plus eine Geldstrafe zahlen müssen.

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Source by Michael Chambers

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